{"id":309,"date":"2020-05-22T12:28:37","date_gmt":"2020-05-22T12:28:37","guid":{"rendered":"http:\/\/test.rls-ingenieure.com\/?page_id=309"},"modified":"2020-05-27T05:30:46","modified_gmt":"2020-05-27T05:30:46","slug":"colibri-309","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rls-ingenieure.com\/?page_id=309","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div data-colibri-id=\"309-c1\" class=\"style-425 style-local-309-c1 position-relative\">\n  <!---->\n  <div data-colibri-component=\"section\" data-colibri-id=\"309-c2\" id=\"custom\" class=\"h-section h-section-global-spacing d-flex align-items-lg-center align-items-md-center align-items-center style-426 style-local-309-c2 position-relative\">\n    <!---->\n    <!---->\n    <div class=\"h-section-grid-container h-section-boxed-container\">\n      <!---->\n      <div data-colibri-id=\"309-c3\" class=\"h-row-container gutters-row-lg-2 gutters-row-md-2 gutters-row-0 gutters-row-v-lg-2 gutters-row-v-md-2 gutters-row-v-2 style-429 style-local-309-c3 position-relative\">\n        <!---->\n        <div class=\"h-row justify-content-lg-center justify-content-md-center justify-content-center align-items-lg-stretch align-items-md-stretch align-items-stretch gutters-col-lg-2 gutters-col-md-2 gutters-col-0 gutters-col-v-lg-2 gutters-col-v-md-2 gutters-col-v-2\">\n          <!---->\n          <div class=\"h-column h-column-container d-flex h-col-lg-auto h-col-md-auto h-col-auto style-430-outer style-local-309-c4-outer\">\n            <div data-colibri-id=\"309-c4\" class=\"d-flex h-flex-basis h-column__inner h-px-lg-2 h-px-md-2 h-px-2 v-inner-lg-2 v-inner-md-2 v-inner-2 style-430 style-local-309-c4 position-relative\">\n              <!---->\n              <!---->\n              <div class=\"w-100 h-y-container h-column__content h-column__v-align flex-basis-100 align-self-lg-start align-self-md-start align-self-start\">\n                <!---->\n                <div data-colibri-id=\"309-c5\" class=\"h-text h-text-component style-431 style-local-309-c5 position-relative h-element\">\n                  <!---->\n                  <!---->\n                  <div class=\"\">\n                    <p>\n                      <br>\n                    <\/p>\n                    <p>rls ingenieure GmbH&nbsp;<\/p>\n                    <p><strong>1.\tGeltungsbereich<\/strong><\/p>\n                    <p>1.1 Diese AGB gelten f\u00fcr die Erbringung technischer Dienstleistungen, insbesondere auf den Arbeitsgebieten technische \u00dcberwachung und Beratung, Elektro-, Geb\u00e4ude- und Anlagentechnik. Sie werden in der Regel in der Form von Gutachten,\n                      Pr\u00fcfungen, Messungen und Baubegleitung erbracht.<\/p>\n                    <p>1.2 Die Gesellschaft erbringt ihre Dienstleistungen neutral, unabh\u00e4ngig und frei von fachlichen Weisungen Dritter.<\/p>\n                    <p>1.3 Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erkl\u00e4rungen der Mitarbeiter der rls ingenieure GmbH oder der von ihnen eingeschalteten Sachverst\u00e4ndigen sind nur dann bindend, wenn sie ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt werden. Dies gilt auch\n                      f\u00fcr Ab\u00e4nderungen dieser Klausel. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die rls ingenieure GmbH in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.<\/p>\n                    <p>1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des\n                      Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Best\u00e4tigung durch die rls ingenieure GmbH ma\u00dfgebend.<\/p>\n                    <p>\n                      <br>\n                    <\/p>\n                    <p><strong>2.\tAngebote<\/strong><\/p>\n                    <p>2.1 Bis zum endg\u00fcltigen Vertragsabschluss bzw. bis zur schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung sind die Angebote der rls ingenieure GmbH bis 6 Wochen nach Zugang beim Auftraggeber bindend.<\/p>\n                    <p><strong>3.\tAuftragsdurchf\u00fchrung \/ Fristen<\/strong><\/p>\n                    <p>3.1 Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden Leistungen unter Beachtung der hierf\u00fcr zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vorschriften erbracht. Die rls ingenieure GmbH ist berechtigt, die Methode oder die Art der Untersuchung\n                      oder Pr\u00fcfung nach sachgem\u00e4\u00dfem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine entgegenstehenden Abmachungen in Textform vereinbart wurden oder soweit zwingende Vorschriften nicht eine bestimmte Vorgehensweise erfordern. Keine Verantwortung\n                      wird \u00fcbernommen f\u00fcr die Richtigkeit der den Pr\u00fcfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdr\u00fccklich und in Textform etwas anderes vereinbart ist.&nbsp;<\/p>\n                    <p>3.2 Mit der Durchf\u00fchrung der Leistungserbringung wird nicht automatisch die Gew\u00e4hr f\u00fcr die einwandfreie Beschaffenheit und Funktionst\u00fcchtigkeit, weder begutachteter oder gepr\u00fcfter Teile, noch der Gesamtanlage \u00fcbernommen. Eine Verantwortung,\n                      die eine Gew\u00e4hrleistungshaftung \u00fcber die Funktion und den Aufbau der gepr\u00fcften Anlage oder Anlagenteile zur Folge hat, wird von der rls ingenieure GmbH nicht \u00fcbernommen und ist auch nicht Vertragsgegenstand.&nbsp;<\/p>\n                    <p>3.3 Der Umfang der Leistungen der rls ingenieure GmbH wird bei der Erteilung des Auftrages in Textform festgelegt. Ergibt sich bei der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Durchf\u00fchrung des Auftrages ein Bedarf zur Erweiterung oder sonstigen \u00c4nderung des\n                      urspr\u00fcnglich vereinbarten Auftrags, sind diese vorab zus\u00e4tzlich und in Textform zu vereinbaren. \u00a7\u00a7648, 648a BGB bleiben unber\u00fchrt. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zur\u00fcck zu treten, falls ihm ein Festhalten\n                      am Vertrag im Hinblick auf die \u00c4nderungen oder Erweiterungen nicht mehr zugemutet werden kann. Der Auftraggeber hat jedoch gem\u00e4\u00df \u00a7 649 BGB die vereinbarte Verg\u00fctung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Verg\u00fctung zu bezahlen.<\/p>\n                    <p>3.4 Die angegebenen Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart.<\/p>\n                    <p><strong>4.\tGew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n                    <p>4.1 Die Gew\u00e4hrleistung der rls ingenieure GmbH umfasst nur die ihr gem\u00e4\u00df Ziffer 3.1 bzw. 3.2 ausdr\u00fccklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit und das Funktionieren der betreffenden Gesamtanlage, zu\n                      der die begutachteten oder gepr\u00fcften Teile geh\u00f6ren, wird damit nicht \u00fcbernommen, insbesondere tr\u00e4gt die rls ingenieure GmbH keine Verantwortung f\u00fcr Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, soweit diese Fragen\n                      nicht ausdr\u00fccklich Gegenstand des Auftrages sind. Auch in letzterem Fall werden die Gew\u00e4hrleistungsp\ufb02icht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers weder eingeschr\u00e4nkt noch \u00fcbernommen.&nbsp;<\/p>\n                    <p>4.2 Die Gew\u00e4hrleistungsp\ufb02icht der rls ingenieure GmbH ist zun\u00e4chst beschr\u00e4nkt auf die Nacherf\u00fcllung innerhalb einer angemessenen Frist. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, d. h., wird sie unm\u00f6glich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder\n                      die rls ingenieure GmbH unberechtigt verweigert oder ungeb\u00fchrlich verz\u00f6gert, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages zu verlangen.&nbsp;<\/p>\n                    <p>4.3 Anspr\u00fcche auf Nacherf\u00fcllung, Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages, die nicht der Verj\u00e4hrung des \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des \u00a7 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, verj\u00e4hren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen\n                      Verj\u00e4hrungsbeginn, es sei denn, die rls ingenieure GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen.&nbsp;<\/p>\n                    <p>4.4 Aufwendungsersatzanspr\u00fcche gem\u00e4\u00df \u00a7635 Abs. 2 BGB bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n                    <p><strong>5.\tHaftung<\/strong><\/p>\n                    <p>5.1 Soweit sich aus diesen AGB einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die rls ingenieure GmbH bei Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften.&nbsp;<\/p>\n                    <p>5.2 Auf Schadensersatz haftet die rls ingenieure GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet die rls ingenieure GmbH, vorbehaltlich\n                      eines milderen Haftungsma\u00dfstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z.B. f\u00fcr Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur (i) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rper oder der Gesundheit, (ii) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der nicht\n                      unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragsp\ufb02icht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und\n                      vertrauen darf).<\/p>\n                    <p>5.3 F\u00fcr den Fall, dass von Seiten des Auftragnehmers Schadensersatz zu leisten ist, ist dieser in der H\u00f6he je Schadensfall beschr\u00e4nkt auf 1.000.000 \u20ac f\u00fcr Personensch\u00e4den und 500.000 \u20ac f\u00fcr Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den.<\/p>\n                    <p>5.4 Der Auftraggeber hat etwaige Sch\u00e4den, f\u00fcr die die rls ingenieure GmbH haften soll, unverz\u00fcglich der rls ingenieure GmbH in Textform anzuzeigen.<\/p>\n                    <p>5.5 Soweit Schadensersatzanspr\u00fcche nach dieser Ziff. 5 beschr\u00e4nkt sind, verj\u00e4hren sie, soweit sie nicht der Verj\u00e4hrung des \u00a7438 Abs. 1 Nr. 2 BGB oder des \u00a7634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn.<\/p>\n                    <p><strong>6.\tZahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n                    <p>6.1 F\u00fcr die Berechnung der Leistungen gelten die vor Vertragsabschluss vereinbarten Entgelte, soweit nicht ausdr\u00fccklich eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist.&nbsp;<\/p>\n                    <p>6.2 Angemessene Kostenvorsch\u00fcsse k\u00f6nnen verlangt werden und \/ oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen k\u00f6nnen gestellt werden. Teilrechnungen m\u00fcssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung\n                      bedeutet nicht, dass die rls ingenieure GmbH damit den Auftrag vollst\u00e4ndig abgerechnet hat.<\/p>\n                    <p>6.3 Die in Rechnung gestellten Entgelte sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung f\u00e4llig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. W\u00e4hrend des Verzugs des Auftraggebers hat die rls ingenieure GmbH f\u00fcr den offenen\n                      Rechnungsbetrag einen Zinsanspruch gegen den Auftraggeber in H\u00f6he von 5% \u00fcber dem Basiszinssatz. Der Auftraggeber kommt durch Mahnung oder sp\u00e4testens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Wird ein nach dem Kalender bestimmtes\n                      Zahlungsziel vereinbart, kommt der Auftraggeber mit Ablauf des Zahlungszieles in Verzug. \u00a7 286 BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n                    <p>6.4 Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, welche entsprechend ausgewiesen wird.&nbsp;<\/p>\n                    <p>6.5 Zahlungen durch Wechsel sind nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n                    <p>6.6 Bei Zahlungsverzug kann die rls ingenieure GmbH nach schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber die Erf\u00fcllung ihrer Leistungen bis zum vollst\u00e4ndigen Erhalt der in Verzug stehenden Zahlungen einstellen.<\/p>\n                    <p><strong>7.\tGeheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz<\/strong><\/p>\n                    <p>7.1 Von schriftlichen Unterlagen, die der rls ingenieure GmbH zur Einsicht \u00fcberlassen und die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sind, darf die rls ingenieure GmbH Abschriften zu den Akten nehmen.<\/p>\n                    <p>7.2 Soweit im Zuge der Durchf\u00fchrung des Auftrages Gutachten, Pr\u00fcfergebnisse, Berechnungen und sonstige Unterlagen bzw. Arbeitsergebnisse, einschlie\u00dflich in elektronischer Form und einschlie\u00dflich Entw\u00fcrfe, erstellt werden, die dem Schutz\n                      des Urheberrechts unterliegen (im folgenden \u201eWerke&#8220;), r\u00e4umt die rls ingenieure GmbH dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht \u00fcbertragbares und nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem Vertragszweck erforderlich\n                      ist. Weitere Rechte werden nicht einger\u00e4umt bzw. \u00fcbertragen. Der Auftraggeber darf Werke nur vollst\u00e4ndig und auch sonst in unver\u00e4nderter Form und nur f\u00fcr den Vertragszweck verwenden. Insbesondere bedarf eine Ver\u00f6ffentlichung oder\n                      Vervielf\u00e4ltigung zu Werbezwecken in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Einwilligung der rls ingenieure GmbH.&nbsp;<\/p>\n                    <p>7.3 Die rls ingenieure GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Auftragserf\u00fcllung und f\u00fcr eigene Zwecke. Dazu setzt die rls ingenieure GmbH auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Bei der\n                      Datenverarbeitung erf\u00fcllt die rls ingenieure GmbH alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen.&nbsp;<\/p>\n                    <p>7.4 Die rls ingenieure GmbH wird Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse, die bei der Durchf\u00fchrung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, au\u00dferhalb der Durchf\u00fchrung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten.<\/p>\n                    <p><strong>8.\tAllgemeines<\/strong><\/p>\n                    <p>8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchf\u00fchrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarungen unber\u00fchrt.\n                      An die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung, soll diejenige wirksame und durchf\u00fchrbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am n\u00e4chsten kommt, die die Vertragspartei mit der unwirksamen\n                      bzw. undurchf\u00fchrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend f\u00fcr den Fall, dass sich der Vertrag als l\u00fcckenhaft erweist.&nbsp;<\/p>\n                    <p>8.2 Das Vertragsverh\u00e4ltnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts, des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des Und-Kaufrechts\n                      (CISG). 8.3 Gerichtsstand f\u00fcr die Geltendmachung von Anspr\u00fcchen f\u00fcr beide Vertragspartner ist der Sitz der rls ingenieure GmbH, soweit die Voraussetzungen gem\u00e4\u00df \u00a738 Zivilprozessordnung vorliegen. 8.4 Sollte der Vertrag zwischen Auftraggeber\n                      und Auftragnehmer im Rahmen eines Fernabsatzgesch\u00e4ftes zu Stande gekommen sein und der Auftraggeber ein Unternehmer sein, so ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.<\/p>\n                  <\/div>\n                <\/div>\n              <\/div>\n            <\/div>\n          <\/div>\n        <\/div>\n      <\/div>\n    <\/div>\n  <\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>rls ingenieure GmbH&nbsp; 1. Geltungsbereich 1.1 Diese AGB gelten f\u00fcr die Erbringung technischer Dienstleistungen, insbesondere auf den Arbeitsgebieten technische \u00dcberwachung und Beratung, Elektro-, Geb\u00e4ude- und Anlagentechnik. Sie werden in der Regel in der Form von Gutachten, Pr\u00fcfungen, Messungen und Baubegleitung erbracht. 1.2 Die Gesellschaft erbringt ihre Dienstleistungen neutral, unabh\u00e4ngig und frei von fachlichen Weisungen Dritter. 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